Bild zum Beitrag "Novellierung Rettungsdienstgesetz"
Novellierung Rettungsdienstgesetz
Telenotarzt und Notfallregister kommen
Lesezeit: 3 Minuten

Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz soll die Stellung der gemeinnützigen Hilfsorganisationen im bayerischen Rettungswesen gestärkt werden. „Der Rettungsdienst muss den Menschen dienen, nicht dem finanziellen Gewinn einzelner Unternehmen“, stellte der heimische Landtagsabgeordnete Norbert Dünkel (CSU) fest. Deshalb nutzt der Freistaat mit der Neuregelung die Spielräume eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs, das Ausnahmen von der eigentlich notwendigen europaweiten Ausschreibung für die Notfallrettung und Krankentransporte erlaubt, wenn diese an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen vergeben werden. 

In weiteren Punkten regelt das neue Gesetz die Anschaffung und Mindeststandards von zusätzlichen Einsatzfahrzeugen für Großschadensereignisse und sichert in diesen Fällen die Einbindung ehrenamtlicher Kräfte ab. Um den erheblich gestiegenen Anforderungen in der Notfallrettung außerdem Rechnung tragen zu können, soll laut Gesetzentwurf der Fahrer des Rettungswagens (RTW) mindestens über die Qualifikation „Rettungssanitäter“ verfügen. Damit ausreichend Zeit besteht, hier erforderlichenfalls bewährtes Personal nach zu qualifizieren, ist eine Übergangsfrist von 4 Jahren vorgesehen.

 

Neue Regelung für den Patiententransport

Ein weiterer Diskussionspunkt im Vorfeld der Novelle waren die Verlegungsfahrten zwischen Betriebsteilen von Krankenhäusern. Mit dem Gesetzentwurf wird nun die Option eröffnet, dass Krankenhäuser, die in verschiedene Behandlungseinrichtungen aufgegliedert sind, für die daraus resultierenden Verlegungen eine eigene Transportorganisation einrichten können. Voraussetzung ist, dass diese Fahrten ausschließlich mit krankenhauseigenem Personal durchgeführt werden. Damit soll insbesondere eine Entlastung des Krankentransports in den Ballungsräumen erreicht werden.

 

„Telenotarzt“ und „Notfallregister“ kommen

Mit der Anpassung des Gesetzes werden zudem die für eine moderne, bestmögliche Versorgung der Notfallpatienten essenziellen Digitalprojekte, „Telenotarzt“ und „Notfallregister“ ermöglicht. Der Telenotarzt kann künftig via Telemedizin zu Rettungseinsätzen hinzugezogen werden. Mit dem Notfallregister wird die Informationsweitergabe innerhalb der Rettungskette optimiert. Beides dient der optimalen Versorgung von Notfallpatienten.

Dünkel ist sich deshalb sicher, dass zukünftig schnellere Hilfe für Unfallopfer, eine effizientere Steuerung von Rettungseinsätzen und die präklinische Versorgung auf höchstem Niveau sichergestellt wird. Als Fazit erklärte Norbert Dünkel am Ende seiner Rede im Landtag daher auch: „Bayern setzt sich mit der Novelle an die Spitze der Rettungsdienstgesetzgebung in Deutschland.“ 

Bildquelle Header: privat