Der Bayerische Landtag hat einen Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion beschlossen mit dem Ziel, dass kleine Solar- und Gülleanlagen bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bessergestellt werden und so rentabel in Betrieb bleiben können.
Konkret soll nach den Plänen der CSU Photovoltaik mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt zur Eigenversorgung gänzlich von der EEG-Umlage befreit werden, der Einbau von neuen Messsystemen soll erst ab 14 kW verpflichtend sein. Zudem sollen Hofbiogasanlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen, weiterhin gefördert werden. Neue Güllekleinanlagen unter 75 kW sollen mit einer erhöhten Vergütung gefördert werden, um Neuinvestitionen voranzutreiben.
Andreas Schalk: „Wir wollen Photovoltaik-Kleinanlagen von unnötigen bürokratischen Hürden befreien – gerade für Familien mit Eigenheim. Es kann nicht sein, dass die ausgeförderte Anlage auf dem Dach nur deshalb abgeschaltet werden muss, weil der Hausbesitzer mit der Direktvermarktung des überschüssigen Solarstroms überfordert ist oder die Kosten durch eine Pflicht zur Installation teurer Messsysteme explodieren.“
Alfons Brandl ergänzt: „Auch die Vergärung von Gülle zu Biogas muss erhöht werden. Die Weiternutzung von bestehenden Anlagen müssen wir unbedingt sichern – Weiterbetrieb ist besser als Neubau. Erst ein Viertel der Abfälle aus der Landwirtschaft wird hierzulande verarbeitet. Hofbiogasanlagen kommen der Umwelt zu Gute, indem sie Emissionen aus der Bioabfallbehandlung senken. Für unsere Bauern entsteht gleichzeitig eine zusätzliche Einkommensquelle.“
Der am 23. September durch das Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf zur Änderung des EEG enthält derzeit noch Regelungen, die dazu führen können, dass noch funktionstüchtige Photovoltaikanlagen abgebaut werden und der Neubau von Güllekleinanlagen stagniert. Hier will Bayern nun die entsprechende Korrektur erreichen.